Die Ethikkommission Lippstadt prüft Forschungsvorhaben an Menschen und gewährleistet, dass sie den ethischen Standards entsprechen, um das Wohl der Teilnehmenden zu schützen und verantwortungsvolle Forschung zu fördern.
Die Ethikkommission Lippstadt hat das Ziel, ethisch korrektes Verhalten in der Wissenschaft zu fördern. Eine zentrale Aufgabe ist die Prüfung von Forschungsvorhaben, die an Menschen durchgeführt werden sollen. Durch diese Prüfungen stellt die Kommission sicher, dass wissenschaftliche Arbeiten den geltenden ethischen Standards entsprechen. Gleichzeitig bietet sie Beratung für Forschende an, um ethische Aspekte in ihren Projekten optimal zu berücksichtigen und mögliche Risiken zu minimieren.
Forschungsprojekte, die personenbezogene Daten sammeln oder an denen Menschen teilnehmen, werden einer eingehenden Prüfung unterzogen. Diese Prüfung stellt sicher, dass alle Forschungsaktivitäten den ethischen Richtlinien folgen und das Wohl der Teilnehmenden jederzeit geschützt ist. Dabei wird die ethische Korrektheit jedes Projekts individuell bewertet, um sicherzustellen, dass sowohl die Rechte als auch die Gesundheit der Beteiligten gewahrt bleiben.
Die Ethikkommission orientiert sich bei ihrer Arbeit nicht an philosophischen Überlegungen, sondern an klar definierten Normen für Ethikkommissionen. Diese Normen legen fest, wie Forschende ihre Projekte gestalten müssen, um den höchsten ethischen Standards zu entsprechen. Die Einhaltung dieser Standards ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in wissenschaftliche Forschung zu stärken und Missbrauch zu verhindern.
Zu den wichtigsten Normen gehört, dass das Gesundheitsrisiko für Teilnehmende so gering wie möglich gehalten wird. Außerdem müssen die Teilnehmenden umfassend informiert und ihre Zustimmung freiwillig gegeben werden. Diese Grundsätze gewährleisten, dass Standards in der Forschung eingehalten werden. Forschende müssen sicherstellen, dass ihre Projekte diese Anforderungen erfüllen, um rechtliche und ethische Konflikte zu vermeiden.
Für Forschende ist es unerlässlich, die Möglichkeit einer ethischen Prüfung durch die Kommission zu erwägen, wenn ihr Projekt personenbezogene Daten erhebt oder die Teilnahme von Menschen erfordert. Die Ethikkommission bietet nicht nur Schutz für die Teilnehmenden, sondern auch eine Absicherung für Forschende selbst. Indem sie sicherstellt, dass Standards eingehalten werden, trägt die Kommission dazu bei, dass wiss. Arbeiten gesellschaftlich akzeptiert und rechtlich abgesichert sind.
Forschende, die ein Projekt durch die Ethikkommission prüfen lassen möchten, finden hier alle relevanten Informationen zur Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen.
Die Möglichkeit, Anträge bei unserer Ethikkommission einzureichen, steht allen Forschenden offen, unabhängig von ihrer Position oder institutionellen Zugehörigkeit. Für die Ethikbewertung von Forschungsprojekten ist es ratsam, ausreichend Zeit einzuplanen. Beachten Sie bitte, dass die Datenerhebung erst nach der Genehmigung durchgeführt werden darf. Reichen Sie den Antrag daher mindestens zwei Wochen vor Beginn der Forschungsarbeiten oder vor Fristen für Fördermittel ein.
Nutzen Sie das bereitgestellte Antragsformular (Link) und reichen Sie Ihren Ethikantrag als PDF ein. Das Dokument sollte eindeutig gekennzeichnet sein und die notwendigen Unterlagen wie „Allgemeine Teilnehmerinformationen“ und „Einwilligungserklärung“ enthalten. Gegebenenfalls sind weitere Anhänge wie Förderungsanträge hinzuzufügen, um den Antrag vollständig zu machen.
Der Dateiname des Antrags sollte das Format Jahr_Monat_Tag_Ethikantrag_Nachname.pdf haben. Das Datum entspricht dem Antragsdatum, und der Nachname verweist auf die verantwortliche Projektleitung. Diese einheitliche Formatierung stellt sicher, dass der Antrag korrekt zugeordnet und effizient bearbeitet werden kann.
Sollten Änderungen an bereits genehmigten Ethikanträgen erforderlich sein, müssen diese vorab mitgeteilt werden. Geben Sie den Namen des Ethikantrags sowie das Kennzeichen der Ethikkommission an, wie es in der Stellungnahme vermerkt ist. Erläutern Sie die geplanten Änderungen und deren Gründe, um das Amendment korrekt zuzuordnen.
Es ist wichtig, dass alle Änderungen im Voraus mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Mitteilung kann dazu führen, dass das Ethikvotum zurückgezogen wird und ein erneuter Begutachtungsprozess notwendig wird. Je nach Umfang kann die Bearbeitungszeit für Änderungsanträge bis zu einem Monat betragen. Planen Sie diese Zeit entsprechend ein.
Für die Begutachtung von Studien durch die unabhängige Ethikkommission Lippstadt wird eine Gebühr in Höhe von 60 Euro erhoben. Diese entsteht mit der Festlegung des ersten Termins, in dem sich die Ethikkommission inhaltlich mit dem Antrag auseinandersetzt.
Gutachten von Sachverständigen, die im Zusammenhang mit der Begutachtung von Studien erforderlich sind, können entweder vom Antragsteller nachgereicht werden oder von der Ethikkommission in Auftrag gegeben werden. Im letzteren Fall wird eine Vergütung von 100 Euro pro angefangener Arbeitsstunde erhoben.
Alle angefallenen Auslagen der Ethikkommission werden vollständig an den Antragsteller weitergegeben.
Die Ethikkommission kann den Antragsteller nach Ermessen ganz oder teilweise von der Gebührenpflicht befreien.
Eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung kann auf schriftlichen Antrag des Antragstellers gewährt werden.
Über die Gewährung einer Gebührenbefreiung oder -ermäßigung entscheidet der Vorstand. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung.
Die Antragstellung auf eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung muss mit dem Antrag zur Begutachtung eingegangen sein.
Die Ethikkommission kann dem Antragsteller eine Vorschussrechnung stellen, bevor sie mit der Bearbeitung des Antrags beginnt. Die Bearbeitung des Antrags ist von der Zahlung des Vorschusses abhängig.
Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Antragsteller eine Endabrechnung. Nicht verbrauchte Vorschüsse werden zurückerstattet.
Die Forderungen gegenüber dem Antragsteller werden mit der Rechnungsstellung fällig.
Unsere Ethikkommission vereint ein breites Spektrum an Mitgliedern, von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern bis hin zu Professoren, sowohl aus internationalen als auch nationalen Kontexten, mit vielfältigen Hintergründen und soziokulturellen Prägungen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrem Antragsprozess benötigen, steht Ihnen unser Team der Ethikkommission gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail:
für Anträge und Fragen zu den Anträgen - antrag@ethikkommission-lippstadt.de
und bei allen weiteren Fragen - office@ethikkommision-lippstadt.de